Medienvertreter vermitteln im Auftrag – für unterschiedliche Medien – Anzeigen, jede Art Werbefläche, Werbesekunden oder andere Werbeformen.
Die Berufsbezeichnung »Medienvertreter« ist ein Sammelbegriff, der durch die Veränderung der Medienlandschaft entstanden ist und die Spezialisierung eines Handelsvertreters zum Ausdruck bringen soll.
In den Anfangszeiten unseres Verbandes war die gängige Berufsbezeichnung »Anzeigen- und Reklamevertreter«, später »Anzeigenvertreter«, »Verlagsvertreter«, »Verlags-« oder »Anzeigenrepräsentant«, um nur einige zu nennen. Neue Medien wurden erfunden und damit neue Werbeformen. Der Begriff »Anzeige« wurde der Werbung in Radio und Fernsehen nicht mehr gerecht und noch weniger den Werbeformen in den digitalen Medien.
Neben den selbstständigen unternehmerisch tätigen Medienvertretern können auch Angestellte/Reisende Mitglied des BDV werden. >> mehr <<
Darüber hinaus steht der BDV auch Handelsvertreterfirmen offen. >> mehr <<
So werden Sie Mitglied im Berufsverband der Medienvertreter e.V.