Anfang der 1920er Jahre Gründung des Verbandes unter dem Namen »Reichsverband der Anzeigenvertreter e.V.« in Berlin. Er ist die Berufs- und Standesvereinigung der Anzeigen- und Reklamevertreter Deutschlands und die alleinige vom Reichwirtschaftsministerium anerkannte Fachorganisation. In den ersten Jahren nach der Gründung verlegt der Verband seinen Sitz nach Leipzig.
1926 | Verlegung des Verbandssitzes nach Heidelberg. |
1927 | Im Januar erscheint die erste Ausgabe der Mitgliederpublikation |
1929 | Verlegung des Verbandssitzes nach Frankfurt am Main. |
1934 | Zwangsauflösung und Eingliederung in die »Nationalsozialistische Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute« (NSRDW) während des Dritten Reichs. |
1947 | Am 20. Juni 1947 Wiederbegründung des Verbandes, zunächst auf regionaler Ebene in Frankfurt am Main, unter dem Namen »Landesverband der Anzeigenvertreter in Hessen«. Ein Bundesverband war wegen der Zulassungsbeschränkungen der damaligen Besatzungsmächte nicht möglich. Zum vorläufigen Vorstand wurden gewählt: Herr Johannes Stadler und Herr Joachim von Mellenthin. |
1951 | Zulassung des Bundesverbandes der Deutschen Anzeigenvertreter e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main durch das Bundeswirtschaftsministerium. |
1953 | Im Jahr 1953 wird § 89b (Ausgleichsanspruch) nach intensiven Bemühungen verschiedener Berufsverbände, darunter auch der des BDV unter Herrn Dr. Niedermeyer, endlich in das HGB aufgenommen. Der § 89b HGB wurde seither mehrfach zu Gunsten der Handelsvertreter verändert. Eine, gerade für Medienvertreter, entscheidende Verbesserung erfuhr er zum 01.07.1976 und in jüngster Vergangenheit kam es auf Grund der EG Richtlinie zu einer weiteren Erleichterung bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs, die zum 31.07.2009 in Kraft getreten ist. |
1957 | Im Juni erscheint die erste Ausgabe der Mitgliederpublikation »Der Verlagsvertreter« mit dem Aufmacher Der Verlagsvertreter – ein Motor der Werbewirtschaft. |
1958 | Der Verband führt den Namen »Bundesverband der Deutschen Verlagsvertreter e.V.« |
1961 | Der BDV wird vom Bundeswirtschaftsministerium als alleiniger Berufsverband der Verlagsvertreter anerkannt. Die treibende Kraft war der damalige Justiziar des Verbandes, Herr Paul Groß. |
1970 | Formulierung und Beschluss der in Teilen heute noch gültigen Satzung. |
1989 | Der Verband führt den Namen »Berufsverband der Medienvertreter e.V.« |
2000 | www.medienvertreter.de – der BDV geht online. Den neuen Medien aufgeschlossen präsentiert sich der BDV im WorldWideWeb. |
2002 | 75 Jahre BDV – im Rahmen des Bundesverbandstages wird das Wirken des BDV im Frankfurter Römer von der Bürgermeisterin Frau Dr. Petra Roth gewürdigt. |
2009 | Frühjahr: Die Mitgliederpublikation DER MEDIENVERTRETER erfährt einen weiteren Relaunch. |
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