Um 18.00 Uhr trafen sich einige Mitglieder des Regionalverbandes OWL/Niedersachsen im Hotel Mövenpick in Bielefeld zum Herbsttreffen 2009. Als Referent war der Justiziar des BDV RA Klaus Ramser eingeladen. Aufgrund der eben erst durch europäisches Recht bewirkte Neuregelung des § 89 b wurde die Tagesordnung leicht abgewandelt und dieser für Medienvertreter wichtige Punkt an den Anfang gestellt. Der deutsche Gesetzgeber hat den Medienvertretern, auch den Telefonbuch-Vertretern, ein „Geschenk“ gemacht, so Klaus Ramser. Mit dem Gesetz vom 31.07.2009 ist der § 89 b Abs. (1) HGB in einer entscheidenden Passage geändert worden, denn zukünftig kommt es nicht mehr entscheidend auf die Provisionsverluste des Handelsvertreters an, wenn er seinen Ausgleichsanspruch geltend machen möchte. Es kommt vielmehr im Wesentlichen auf die Vorteile an, die der Verlag aus allen während des Vertrages vom Vertreter geworbenen Kunden nach Vertragsende ziehen kann.
Weiter trug Herr Ramser in seinem fesselnden Referat die aktuellen Entwicklungen zu Einstandszahlung / Ausgleichsanspruch – krankheits- oder altersbedingte Kündigung unter Aufrechterhaltung des Ausgleichsanspruches vor. Die Brisanz des Themas wurde durch einige Zwischenfragen deutlich.
Ein weiteres Gesetz, das die Arbeit der Medienvertreter wesentlich beeinflussen kann, ist das ebenfalls gerade geänderte Datenschutzgesetz. Insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten birgt für den Medienvertreter Risiken. So kann bei einem Verstoß recht einfach eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden, so Herr Ramser. Künftig wird eine noch sorgfältigere Handhabung notwendig sein. Das betrifft insbesondere auch den Einsatz von E-Mails für die Akquisition und die Weitergabe persönlicher Daten – wozu auch die persönliche E-Mailadresse oder die Telefondurchwahl eines Mitarbeiters in einem Unternehmen gehören. Gerade dieser Punkt wurde kontrovers diskutiert. Die geübte Praxis, scheint nicht in allen Punkten mit dem neuen Gesetz vereinbar zu sein. Es kann empfehlenswert sein, das eigene Vorgehen zu überprüfen. Wie immer wird aber auch hier die künftige Rechtsprechung aufzeigen, welche Konsequenzen daraus entstehen.
Im Anschluss an das Referat von Herrn Klaus Ramser wurde die Tagesordnung wieder aufgenommen. Jürgen Lindemann berichtete über den 75. Bundesverbandstag in Nürnberg, stellte www.bdv-medienvertreter.de – die neue Website des BDV - vor und gab einen kurzen Ausblick auf die Vorhaben des BDV im kommenden Jahr 2010. Angekündigt wurde der 76. Bundesverbandstag, der am ersten Wochenende im Oktober in Bonn, der früheren Hauptstadt, stattfinden wird.
Aufgrund der vorgerückten Stunde beschlossen die Anwesenden, auf das vorgesehene gemeinsame Essen zu verzichten und es auf einen noch nicht bestimmten Mittwochabend im Januar 2010 zu verlegen. Es wurden bereits verschiedene Lokalitäten vorgeschlagen.