ELENA – die Abkürzung von „ELektronischer Entgeldnachweis“ – geht noch zurück auf die Kommission unter dem früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz im Jahr 2002. Anfangs war von einer sogenannten „Job-Card“ die Rede. Damit soll der Abruf von Verdienstbescheinigungen durch die Sozialbehörden, nach Ermächtigung durch den Antragssteller, ermöglicht werden.
Ziel des ELENA-Verfahrens ist es, Arbeitgeber generell von Anfragen zu Einkommensbescheinigungen für ihre Arbeitnehmer zu befreien. Beispielsweise sollen künftig manuell auf Papier ausgestellte Bescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, wie sie bisher von den Krankenkassen bei den Arbeitgebern angefordert werden, entfallen.
Dafür müssen die Daten natürlich vorher in einer Datenbank gespeichert werden. Der Aufbau der Datenbank beginnt ab dem 1. Januar 2010, wenn Arbeitgeber monatlich die Einkommens- und Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer an eine sogenannte Zentrale Speicherstelle (ZSS) senden müssen. Dazu gehören u.a.
Ab dem 1. Januar 2012 sollen im Rahmen des ELENA-Verfahren dann zunächst 5 Bescheinigungen erstellt werden: Für Arbeitslosengeld: Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung über Nebeneinkommen, Auskunft über die Beschäftigung Beim Wohngeld: Auskunft über den Arbeitsverdienst Für Elterngeld: Einkommensnachweis
Bis 2015 soll geprüft werden, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.
Die monatliche ELENA-Meldung wird in das bestehende Datenübermittlungsverfahren eingebunden. Software wie z.B. Lohn + Gehalt von Haufe oder die von den Steuerberatern eingesetzten Programme der DATEV wurden entsprechend ergänzt. Auch sv.net wird in der Classic-Version ab 2010 ELENA unterstützen. Wer also mit einer manuellen Buchhaltung arbeitet und bisher schon mittels sv.net Beitrags- und Sozialversicherungsnachweise an die gesetzlichen Krankenkassen meldet, kann damit die ab Januar zusätzlich geforderten Daten übertragen. sv.net/classic wird auf dem PC des Anwenders installiert. Es gibt auch eine Online-Version, die allerdings ELENA nicht unterstützen wird.
Unweigerlich denkt man bei dem Verfahren an den gläsernen Bürger, werden in der zentralen Datenbank doch die Daten von über 30 Mio. Beschäftigten gespeichert. Eine Reihe von Vorkehrungen sollen den Datenmissbrauch verhindern. So soll der Zugang nur über eine elektronische Signatur mit einem entsprechenden Zertifikat möglich sein. Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten werden in der Datenbank über die Nummer des qualifizierenden Zertifikats anonymisiert abgelegt.
Weitere Informationen zu ELENA im Internet unter:
www.datev.de
www.haufe.de/personal
www.itsg.de/svnet
und natürlich bei Ihrem Steuerberater.
Christian Saupe